Verordnung der Bundesregierung, mit der nähere Bestimmungen über das Verfahren zur Erlangung einer Bestätigung der Bundesregierung in Verfahren gemäß § 10 Abs. 6 StbG festgelegt werden
Dokumente
- AK Tirol Stellungnahme: Wird zur Kenntnis genommen.
- Begutachtungsentwurf und Materialien