- Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) zur Festsetzung der Kriterien für die Führung der geschäftsplanmäßigen Rückstellung für die nach Pensionsbeginn anfallenden Verwaltungskosten (Verwaltungskostenrückstellungsverordnung 2013)
- AK Tirol Stellungnahme: Kein Einwand.
- BAK Stellungnahme Verwaltungskostenrückstellungsverordnung