Veröffentlicht am 14. August 2013 von MichaelBegutachtungsverfahren Zentrale Gegenparteien-Eigentümerkontrollverordnung Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Informationen, die ein Anzeigepflichtiger, der einen Erwerb oder eine Erhöhung einer qualifizierten Beteiligung an einer zentralen Gegenpartei beabsichtigt, der FMA vorzulegen hat (Zentrale Gegenparteien-Eigentümerkontrollverordnung – ZG-EKV) Dokumente Entwurf Zentrale Gegenparteien-Eigentümerkontrollverordnung – ZG-EKV AK Tirol Stellungnahme Zentrale Gegenparteien-Eigentümerkontrollverordnung – ZG-EKV BAK Stellungnahme Zentrale Gegenparteien-Eigentümerkontrollverordnung – ZG-EKV