Veröffentlicht am 6. Juni 2014 von MichaelBegutachtungsverfahren Zusatzrückstellungsverordnung Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), mit der die Zusatzrückstellungs-Verordnung geändert wird Dokumente AK Tirol Stellungnahme: Wird zur Kenntnis genommen.