Verordnung der Bundesministerin für Bildung und Frauen über die Berücksichtigung von Berufspraxiszeiten für Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst gemäß § 46 Abs. 3 VBG und § 18 Abs. 3 LVG
Dokumente
- AK Tirol Stellungnahme: Kein Einwand.
- BAK Stellungnahme: Kein Einwand.
- Begutachtungsentwurf und Materialien