Vom Einleitungstext her schlage ich vor:
Laut Europäischer Kommission gibt es zahlreiche Fälle, in denen durch übermäßig umständliche und nicht mehr zeitgemäße Vorschriften qualifizierten Bewerbern der Zugang zu Berufen unverhältnismäßig erschwert wird. Das könne sich auch zum Nachteil der Verbraucher auswirken. Mitgliedstaaten müssen nach EU-Recht nachweisen, dass neue nationale Vorschriften für Freiberufler notwendig und angemessen sind. Die Kommission will ein einheitliches und konsequentes Vorgehen sicherstellen, indem sie eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vorschlägt und einfach und klar darlegt, wie die Mitgliedstaaten bei dieser umfassenden und transparenten Prüfung vorgehen müssen, bevor sie ihre nationalen Vorschriften für freiberufliche Dienstleistungen erlassen oder ändern.
Links zu den Kommissionsdokumenten: http://ec.europa.eu/DocsRoom/documents/20504?locale=de
Dokumente:
- AK Tirol Stellungnahme
- BAK Stellungnahme
- 1_EN_ACT_part1_v8
- 1_EN_impact_assessment_part1_v3
- 1_EN_resume_impact_assessment_part1_v3