Berufsreglementierungen

Vom Einleitungstext her schlage ich vor:
Laut Europäischer Kommission gibt es zahlreiche Fälle, in denen durch übermäßig umständliche und nicht mehr zeitgemäße Vorschriften qualifizierten Bewerbern der Zugang zu Berufen unverhältnismäßig erschwert wird. Das könne sich auch zum Nachteil der Verbraucher auswirken. Mitgliedstaaten müssen nach EU-Recht nachweisen, dass neue nationale Vorschriften für Freiberufler notwendig und angemessen sind. Die Kommission will ein einheitliches und konsequentes Vorgehen sicherstellen, indem sie eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vorschlägt und einfach und klar darlegt, wie die Mitgliedstaaten bei dieser umfassenden und transparenten Prüfung vorgehen müssen, bevor sie ihre nationalen Vorschriften für freiberufliche Dienstleistungen erlassen oder ändern.
Links zu den Kommissionsdokumenten: http://ec.europa.eu/DocsRoom/documents/20504?locale=de

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Seeverkehrspolitik 2020

Priorities for the EU’s maritime transport policy until 2020: Competitiveness, Decarbonisation, Digitalisation to ensure global connectivity, and efficient internal market and a world-class maritime Cluster
Prioritäten für die Seeverkehrspolitik der EU bis 2020: Wettbewerbsfähigkeit, Entkarbonisierung, Digitalisierung zur Gewährleistung einer globalen Konnektivität und eines effizienten Binnenmarktes und eines maritimen Weltklasse-Clusters

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Meldeverfahren_DL

Die Europäische Kommission hat am 10. Januar 2017 einen neuen Richtlinienvorschlag zur Festlegung eines Notifizierungsverfahrens für dienstleistungsbezogene Genehmigungsregelungen vorgelegt. Das bestehende Notifizierungsverfahren hat der Kommission zufolge keinen adäquaten Beitrag zu einer ordnungsgemäßen und vollständigen Durchführung der Dienstleistungsrichtlinie geleistet und soll aus diesem Grund überarbeitet werden. Die Richtlinie sieht ein Verfahren vor, das an die Stelle des bereits bestehenden, durch die Dienstleistungsrichtlinie festgelegten Notifizierungsverfahrens treten soll. Alle Dokumente sind auch über http://ec.europa.eu/DocsRoom/documents/20502?locale=de abrufbar.

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Staatsvertäge-Bundesverfassungsgesetz

Es wird vorgeschlagen in der Stellungnahme, den Rechtsakt zur Kenntnis zu nehmen. Hintergrund: Mit der Neufassung des Art 50 B-VG kann Verfassungsrecht durch Staatsverträge nicht mehr geändert oder erlassen werden. Wenn daher entsprechenden Staatsverträgen oder einzelnen Bestimmungen daraus Verfassungsrang zugwiesen werden soll, braucht es dazu ein Verfassungsgesetz bzw. eine entsprechende Novellierung. Mit dem zu begutachtenden Rechtsakt wird dies nun durch ein Staatsvertäge-Bundesverfassungsgesetz umgesetzt. Aus ArbeitnehmerInnenperspektive ergeben sich daraus keine Folgen.

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Umsetzung der revidierten Europäischen Sozialcharta

Europarat; rev.ESC; 6. Bericht Österreichs über die Umsetzung der revidierten Europäischen Sozialcharta (Artikel 2, 4, 5, 6, 26 und 28); sowie Ersuchen um Stellungnahme zu Schlußfolgerungen 2014

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