EU-Konsultation zur gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020:

EU-Konsultation zur gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020:
Wir ersuchen die Länderkammern um Übermittlung der wichtigsten Positionen, die wir im Fragebogen zusammenfassen werden. Ziel des Diskussionsprozess ist die Neugewichtung/Reform der Maßnahmen und Agrarsubventionen im Rahmen des derzeit mit jährlich 55 Milliarden Euro dotierten EU-Agrarbudget vor dem Hintergrund einer stark rückläufigen Anzahl von Betrieben und selbständig Beschäftigten, Problemen in Bereichen wie Tier-, Umwelt- und Naturschutz, einer sehr ungleichen Verteilung der Agrarförderungen etc.
Die Kommission wird Ende 2017 ein erstes Papier zur GAP nach 2020 und den ersten Entwurf zum mehrjährigen Finanzrahmen ab 2020 vorlegen.

Dokumente:

 

Handelsbeziehungen der EU mit der Türkei

Die BAK steht sowohl der Adaptierung/Modernisierung als auch der Ausweitung der bilateralen präferenziellen Handelsbeziehungen der EU mit der Türkei zurzeit negativ gegenüber. So lange sich die menschenrechtliche Situation, insbesondere die Ausübung der Gewerkschaftsrechte betreffend, nicht wesentlich verbessert, würden handelspolitische Anreize falsche Signale aussenden. Die Grundlage für den angefügten Vorschlag einer Stellungnahme sind als „RESTRICTED“ klassifizierte Dokumente und können daher bedauerlicherweise nicht im AKNet zugänglich gemacht werden. Bei Interesse an den Originaldokumenten bitte um Rücksprache.

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Länderbericht 2017

Die Kommission hat am 22.2 den Länderbericht 2017 veröffentlicht. Dieses Dokument ist eine wichtige Grundlage für die Annahme der länderspezifischen Empfehlungen im Mai und auch wichtig für die Ausrichtung des Nationalen Reformprogramms für Wachstum und Beschäftigung im Rahmen des Europäischen Semesters 2017

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Europäischen Dienstleistungskarte

Die Europäische Kommission hat am 10. Januar 2017 einen neuen Verordnungsvorschlag zu einer elektronischen Europäischen Dienstleistungskarte (früher als Dienstleistungspass bezeichnet) veröffentlicht. Mit dem in der Initiative vorgesehenen Verfahren soll es Unternehmensdienstleistern und Baudienstleistern laut Kommission möglich sein, Verwaltungsformalitäten zu erfüllen, die für Dienstleistungstätigkeiten im Ausland vorgeschrieben sind. Ansprechpartner für die Dienstleister sollen die Heimatländer sein. Diese nehmen die Prüfung vor und leiten die Informationen an das Aufnahmeland weiter, welches weiterhin dafür zuständig ist zu entscheiden, ob der Antragsteller seine Dienstleistung im Aufnahmeland erbringen darf. Von der Verordnung auch erfasst soll die Tätigkeit entsandter ArbeitnehmerInnen sein. Alle Dokumente sind auch über http://ec.europa.eu/DocsRoom/documents/20813?locale=de abrufbar.

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Konfliktmineralien-Verordnung

KonfliktmineralienVO: Unternehmen in der EU, die Rohstoffe aus Krisenregionen beziehen, sollen einer stärkeren Berichtspflicht unterzogen werden, um zu vermeiden, die jeweiligen Kriegsparteien zu finanzieren.

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