Begutachtungsverfahren Zentrale Gegenparteien-Eigentümerkontrollverordnung

Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Informationen, die ein Anzeigepflichtiger, der einen Erwerb oder eine Erhöhung einer qualifizierten Beteiligung an einer zentralen Gegenpartei beabsichtigt, der FMA vorzulegen hat (Zentrale Gegenparteien-Eigentümerkontrollverordnung – ZG-EKV)

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