AK Tirol Stellungnahme Kulturherbst 2012 – Verlängerung der Öffnungszeiten: Wir stimmen der Verlängerung der Öffnungszeiten im Handel am 25. Oktober 2012 in Imst nicht zu.
Innsbruck Night: Offenhalten der Apotheke im DEZ am 05.10.2012
Stellungnahme der AK TIrol zum Ansuchen der Apotheke im Dez zur Verlängerung der Öffnungszeiten: Wir lehnen das Ansuchen der Apotheke im DEZ auf Verlängerung der Öffnungszeiten ab.
Begutachtung Höchstzinssatzverordnung
Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), mit der die Höchstzinssatzverordnung geändert wird
Dokumente:
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AK Tirol Stellungnahme Höchstzinssatzverordnung
Kein Einwand - BAK Stellungnahme Höchstzinssatzverordnung
Die BAK nimmt den Verordnungsentwurf aber zum Anlass, gleichzeitig auch an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass unserer Ansicht nach die Einführung eines verpflichtenden standardisierten Produktinformationsblatts für alle Versicherungssparten dringend notwendig ist, um die Transparenz von Versicherungsprodukten generell zu erhöhen. Derzeit muss in Österreich
vor Abschluss einer klassischen Lebensversicherungen der Sparanteil der Prämie (bzw der effektive Garantiezins) nur auf Anfrage bekannt gegeben werden.
Die BAK fordert bei kapitalbildenden Lebensversicherungsverträgen eine verpflichtende Angabe eines effektiven Jahreszinssatzes (effektiver Garantiezinssatz) in Angebotsberechnungen (Offerten) sowie in Versicherungspolizzen, um den Nettoertrag darzustellen und die tatsächlichen Kosten eines Lebensversicherungsvertrages (insbesondere Abschlusskosten, Verwaltungskosten, Risikoprämie) angemessen zu berücksichtigen. […] - BGBl. II Nr. 354/2012 vom 29.10.2012
Begutachtung Novelle Gleichbehandlungsgesetz
Bundesgesetz, mit dem das Gleichbehandlungsgesetz, das Gesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft, das Behinderteneinstellungsgesetz und das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz geändert
Dokumente:
- AK Tirol Stellungnahme Novelle Gleichbehandlungsgesetz
… wird ausdrücklich befürwortet, aber Ergänzungs- und Verbesserungsbedarf … - Begutachtungsentwurf und Materialien
Begutachtung Bundesgesetz, mit dem das BIFIE-Gesetz 2008 geändert wird
Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das BIFIE-Gesetz 2008 geändert wird; Begutachtungs- und Konsultationsverfahren
Dokumente:
- AK Tirol Stellungnahme BIFIE-Gesetz 2008 Änderung
Die Kammer schlägt vor, in § 16 Abs 1 die Wendung „für die Jahre 2013 bis 2018“ vorzusehen. […] - Begutachtungsentwurf und Materialien
Begutachtung Doktorratsstudium FH
Entwurf einer Verordnung über die Zulassung zum Doktorratsstudium für AbsolventInnen von Fachhochschul-Masterstudiengängen
Dokumente
- AK Tirol Stellungnahme Doktorratsstudium FH
[…] Wir weisen allerdings darauf hin, dass § 64 Abs 4 UG 02 auch ohne eine solche Verordnung die Zulassung zu einem Doktoratsstudium möglich machen würde. […] - Begutachtungsentwurf und Materialien
Begutachtung Beihilfen KMU-Risikokapitalinvestitionen
LEITLINIEN DER GEMEINSCHAFT FÜR STAATLICHE BEIHILFEN ZUR FÖRDERUNG VON RISIKOKAPITALINVESTITIONEN IN KLEINE UND MITTLERE UNTERNEHMEN
Dokumente:
Begutachtung Durchführungsverordnungen zum Tiroler Bedienstetenschutzgesetz 2003
Durchführungsverordnungen zum Tiroler Bedienstetenschutzgesetz 2003
Dokumente:
- AK Tirol Stellungnahme Durchführungsverordnungen zum Tiroler Bedienstetenschutzgesetz 2003
Kein Einwand
Begutachtung Widerspruchsverfahren
Verfahrensrechtliche Behandlung von Bescheiden über Bestand und Umfang der Kontoerstgutschrift (Ergänzungsgutschrift)
Dokumente:
- AK Tirol Stellungnahme Verfahrensrechtliche Behandlung von Bescheiden über Ergänzungsgutschrift
Kein Einwand - BAK Stellungnahme Verfahrensrechtliche Behandlung von Bescheiden über Ergänzungsgutschrift
Da das neue Widerspruchsverfahren auch gegen Bescheide über Ergänzungsgutschriften nach dem 31.12.2016 möglich sein soll, regt die BAK eine diesbezügliche Klarstellung in § 15 Abs 11 APG an.
Zusammenfassend erscheint das neue Institut des Widerspruchsverfahrens als ein taugliches Mittel bereits auf der Ebene der Versicherungsträger unter Anhörung bzw Einbeziehung der Betroffenen zu nachvollziehbaren Bescheiden zu gelangen und dadurch unnötige Verfahren vor den Arbeits- und Sozialgerichten zu vermeiden. - Arbeitsentwurf _Widerspruchsverfahren
Begutachtung Änderung der Verordnung betreffend Arzneimittel aus menschlichem Blut
Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, mit der die Verordnung betreffend Arzneimittel aus menschlichem Blut geändert wird
Dokumente
- AK Tirol Stellungnahme Änderung der Verordnung betreffend Arzneimittel aus menschlichem Blut
Kein Einwand - BAK Stellungnahme Änderung der Verordnung betreffend Arzneimittel aus menschlichem Blut
Die BAK begrüßt diese Maßnahmen und befürwortet die nunmehr verbindliche Testung auf übertragbare Krankheiten, wie im Europarecht vorgesehen, im Sinne der PatientInnensicherheit ausdrücklich. - Begutachtungsentwurf und Materialien