Verordnung des Bundeskanzlers, mit der die Datenschutzangemessenheits-Verordnung, die Datenverarbeitungsregister-Verordnung 2012 und die Standard- und Muster-Verordnung 2004 geändert werden (Datenschutzanpassungs-Verordnung 2013)
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Verordnung des Bundeskanzlers, mit der die Datenschutzangemessenheits-Verordnung, die Datenverarbeitungsregister-Verordnung 2012 und die Standard- und Muster-Verordnung 2004 geändert werden (Datenschutzanpassungs-Verordnung 2013)
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Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend die Anerkennung der Anhänger des Bundes der Baptistengemeinden, des Bundes Evangelikaler Gemeinden, der ELAIA Christengemeinden, der Freien Christengemeinde – Pfingstgemeinde und der Mennonitischen Freikirche in Österreich als Kirche (Religionsgesellschaft)
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Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Statistik über die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe im Jahr 2013 (Agrarstrukturstatistik-Verordnung 2013)
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Verordnung der Bundesministerin für Inneres über die Durchführung des Personenstandsgesetzes 2013 (Personenstandsgesetz-Durchführungsverordnung 2013 – PStG – DV 2013)
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Verordnung der Bundesministerin für Inneres, mit der die Verordnung des Bundesministers für Inneres vom 31. Juli 1985 zur Durchführung des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985 (Staatsbürgerschaftsverordnung 1985) geändert wird.
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Verordnung der Bundesministerin für Inneres, mit der die Verordnung des Bundesministers für Inneres zur Durchführung des Namensänderungsgesetzes (Namensänderungsverordnung 1997 – NÄV) geändert wird.
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Die bestehenden Sprengel der Vermessungsämter sollen nunmehr anstatt über Bezirksgerichts-Sprengel über Ortsgemeinden (politische Gemeinden) festgelegt werden. Damit soll sich zukünftig eine Änderung der Sprengel der Bezirksgerichte nicht auf die örtliche Zuständigkeit der Vermessungsämter auswirken.
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Inhalt des Entwurfs:
Die Kunden sollen darauf vertrauen können, dass der Gewerbetreibende tatsächlich in der Lage ist, seine Leistungen einwandfrei zu erbringen. Es ist ein Anliegen, durch die Schaffung von anerkannten Standesregeln den Unternehmern zu signalisieren, dass ein gewisser Mindeststandard bei der Ausübung des Gewerbes erforderlich ist.
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