Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, mit der die Fruchtsaftverordnung geändert wird
Dokumente:
- AK Tirol Stellungnahme Fruchtsaftverordnung
- BAK Stellungnahme Fruchtsaftverordnung
- Begutachtungsentwurf und Materialien
Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, mit der die Fruchtsaftverordnung geändert wird
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Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der die Reisebürosicherungsverordnung – RSV geändert wird
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Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, der Bundesministerin für Justiz, der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie und der Bundesministerin für Finanzen mit der die Verordnung über die Konjunkturstatistik im Dienstleistungsbereich geändert wird
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Verordnung des Bundeskanzlers, mit der die Datenschutzangemessenheits-Verordnung – DSAV geändert wird (DSAV-Novelle 2013)
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Verordnung der Bundesministerin für Inneres zum Schutz grafischer Darstellungen der Sicherheitsbehörden und Polizeikommanden
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Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der der Förderbeitrag für Ökostrom für das Kalenderjahr 2013 bestimmt wird (Ökostromförderbeitragsverordnung 2013)
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Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, mit der die Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über Zuschüsse der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt und der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau an Dienstgeber/innen für Entgeltfortzahlung geändert wird
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Entwurf einer Verordnung über die Ausbildung und das Qualifikationsprofil der Zahnärztlichen Assistenz und über die Weiterbildung und das Qualifikationsprofil der Prophylaxeassistenz
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Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, mit der die Verordnung über den Ersatz von Prüfungsgebieten der Berufsreifeprüfung geändert wird
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Antrag der Wirtschaftskammer auf Erhöhung des Taxitarifes
AK Tirol Stellungnahme Taxitarif: Der vorgeschlagene Tarif würde eine Erhöhung von mehr als 8% für Kurzstrecken bis 3 km und eine Erhöhung von knapp 7% für Strecken ab 3 km bedeuten. Die AK bekräftigt ihre Ablehnung.