Begutachtung Verordnungen zu AschG, Bühnen-FK-V und FK-V

Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über den Nachweis der Fachkenntnisse (Fachkenntnisnachweis-Verordnung – FK-V) und die Verordnung über den Nachweis der Fachkenntnisse für die Vorbereitung und Organisation von bühnentechnischen und beleuchtungstechnischen Arbeiten (Bühnen-FK-V)

Dokumente:

Begutachtung Rechnungsparameterverordnung 2012 – RPV-2012

Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über den höchstzulässigen Prozentsatz für den Rechnungszins und den rechnungsmäßigen Überschuss (Rechnungsparameterverordnung 2012 – RPV-2012)

Dokumente

  • AK Tirol Stellungnahme Rechnungsparameterverordnung 2012 – RPV-2012
    Allerdings sollte der Rechnungszins, wie bei der betrieblichen Kollektivversicherung mit 2% angesetzt werden, um die Kürzung bei einem Umstieg in die Sicherheits-VRG verträglicher zu machen. Wenn jemand derzeit einen Rechnungszins von 6% hat, bedeutet ein Umstieg einen Verlust der Pension schlagartig um 45%.