Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Abschätzung der Auswirkungen auf die Umwelt im Rahmen der wirkungsorientierten Folgenabschätzung bei Regelungsvorhaben und sonstigen Vorhaben (WFA-Umwelt-Verordnung – WFA-UV)
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BAK Stellungnahme WFA Umwelt Verordnung
Die BAK gibt jedoch zu bedenken, dass grundsätzlich nicht nur die Auswirkungen auf die Umwelt, sondern auch auf die damit verbundene Gesundheit abgeschätzt werden müssen. Gesundheit ist ein traditionelles Schutzgut im Umweltbereich, da Umweltauswirkungen in den meisten Fällen auch die menschliche Gesundheit betreffen.
Eine Hierarchisierung der Wirkungsdimensionen ist abzulehnen. Aus diesem Grund ist der Begriff „fakultativ“ an allen Stellen im Entwurf zu entfernen. Für den Fall, dass eine Wirkungsdimension nicht betroffen ist, ist dieser Punkt einfach in diesem Sinne zu beantworten.
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