Stellungnahme Festlegung von IKT-Standards betreffend den einheitlichen ELAK

Verordnung des Bundeskanzlers zur Festlegung von IKT-Standards betreffend den einheitlichen ELAK

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Stellungnahme WFA-Kinder-und-Jugend-Verordnung WFA-KJV

Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über die Abschätzung der Auswirkungen auf junge Menschen im Rahmen derwirkungsorientierten Folgenabschätzung bei Regelungsvorhaben und sonstigen Vorhaben (WFA-Kinder-und-Jugend-Verordnung, WFA-KJV)

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Stellungnahme Formblatt- und Jahresmeldeverordnung 2012 – FJMV 2012

Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Gliederung und Meldung der Formblätter für die Jahresabschlussdaten gemäß § 30 Abs. 4 und § 30a Abs. 1 des Pensionskassengesetzes (Formblatt- und Jahresmeldeverordnung 2012 – FJMV 2012)

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Stellungnahme Anbau gentechnisch veränderter Kartoffelerzeugnisse

Verordnung mit der das Verbot des Inverkehrbringens gentechnisch veränderter Kartoffelerzeugnisse (Solanum tuberosum L. Linie EH92-527-1) zum Zweck des Anbaus in Österreich um drei Jahre verlängert wird

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Stellungnahme WFA Umwelt Verordnung und WFA Grundsatzverordnung

Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Abschätzung der Auswirkungen auf die Umwelt im Rahmen der wirkungsorientierten Folgenabschätzung bei Regelungsvorhaben und sonstigen Vorhaben (WFA-Umwelt-Verordnung – WFA-UV)

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  • BAK Stellungnahme WFA Umwelt Verordnung
    Die BAK gibt jedoch zu bedenken, dass grundsätzlich nicht nur die Auswirkungen auf die Umwelt, sondern auch auf die damit verbundene Gesundheit abgeschätzt werden müssen. Gesundheit ist ein traditionelles Schutzgut im Umweltbereich, da Umweltauswirkungen in den meisten Fällen auch die menschliche Gesundheit betreffen.
    Eine Hierarchisierung der Wirkungsdimensionen ist abzulehnen. Aus diesem Grund ist der Begriff „fakultativ“ an allen Stellen im Entwurf zu entfernen. Für den Fall, dass eine Wirkungsdimension nicht betroffen ist, ist dieser Punkt einfach in diesem Sinne zu beantworten.

Stellungnahme Notstandshilfeverordnung

Dokumente:

  • AK Tirol Stellungnahme Notstandshilfeverordnung
    Es muss auf die grundsätzliche Forderung der gänzlichen Nichtanrechnung des Partnereinkommens bei Bezug der Notstandshilfe hingewiesen werden.
    Jedenfalls wird die Miteinbeziehung jener Personen in die geplante Einkommensgrenzenerhöhung gefordert, die trotz erfolgreicher medizinischer oder beruflicher Rehabilitation nicht wieder in das Erwerbsleben eingegliedert werden konnten.
  • Es liegt noch keine BAK Stellungnahme vor.
  • Begutachtungsentwurf und Materialien