Zum Verhalten eines Fußgängers auf einem Weg, der von Fußgängern und Radfahrer benützt werden kann

Erste Rechtsprechung zum Anwendungsbereich des § 76 Abs 1 StVO dahingehend, ob eine Seitwärtsbewegung eines zunächst in gleicher Richtung auf der Fahrbahn gehenden Fußgängers als überraschendes Betreten der Fahrbahn im Sinne dieser Bestimmung gegenüber einem nachfolgenden Radfahrer zu qualifizieren sei:  

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