Ein als Doppelbett vermietetes Hotelbett muss breiter als 1,40 Meter sein. Wenn es diese Anforderung nicht erfüllt, haben Reisende Anspruch auf Schadenersatz in Form einer Reisepreisminderung.
Ein als Doppelbett vermietetes Hotelbett muss breiter als 1,40 Meter sein. Wenn es diese Anforderung nicht erfüllt, haben Reisende Anspruch auf Schadenersatz in Form einer Reisepreisminderung.