@Deutsches Reiserecht: Reisemangel bei zu wenig verfügbaren Liegestühlen – Zur Pflicht des Hotels mit Handtuch reservierte Liegen zu kontrollieren

Anzahl der Liegen muss in angemessenem Verhältnis zur Auslastung des Hotels stehen:  Eine Pauschalreise kann auch dann mangelhaft sein, wenn der Reiseveranstalter in einer Hotelanlage entweder nur wenige Poolliegen zur Verfügung stellt oder aber nicht einschreitet, wenn andere Reisegäste Poolliegen etwa mittels eines Handtuchs längere Zeit reservieren, ohne sie tatsächlich zu nutzen.

Urteil  553 C 5141/23 | AG Hannover – Reisemangel bei zu wenig verfügbaren Liegestühlen – Zur Pflicht des Hotels mit Handtuch reservierte Liegen zu kontrollieren  kostenlose-urteile.de