Enteignung der Liegenschaft Salzburger Vorstadt Nr. 15, Braunau am Inn.

Bundesgestz über die Enteignung der Liegenschaft Salzburger Vorstadt Nr. 15., Braunau am Inn. Um eventuellen Missbrauch durch rechtsradikale Gruppierungen zu vermeiden und zur Sicherung als dauernde Gedenkstätte an die nationalsozialistischen Verbrechen, wird durch das vorliegende Bundesgesetz Hitlers Geburtshaus in Braunau von der Republik erworben. Da sich die Besitzer des Hauses bisher weigerten einem Verkauf zuzustimmen, wird ein Enteignungsverfahren nach dem „Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetz-EisbEG, durchgeführt.

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