EuGH zum Begriff der „Kopie“ personenbezogener Daten nach der DSGVO

Das Recht, eine „Kopie“ der personenbezogenen Daten zu
erhalten, bedeutet, dass der betroffenen Person eine originalgetreue und verständliche Reproduktion aller dieser Daten ausgefolgt wird. 
Dieses Recht impliziert das Recht, eine Kopie von Auszügen aus Dokumenten oder gar von ganzen Dokumenten  oder auch von Auszügen aus Datenbanken, die diese Daten enthalten, zu erlangen, wenn dies unerlässlich ist, um der betroffenen Person die wirksame Ausübung der ihr durch die DSGVO  verliehenen Rechte zu ermöglichen. (Pressemitteilung Nr. 71/23 des Gerichtshofs der Europäischen Union)

Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 4. Mai 2023, F.F. gegen Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF GmbH im Volltext