EuGH zur Erstattung von Flugscheinkosten in Form eines Reisegutscheins

Es ist davon auszugehen, dass der Fluggast einer Erstattung der Flugscheinkosten in Form eines Reisegutscheins zugestimmt hat, wenn er auf der Website des Luftfahrtunternehmens ein Formular ausgefüllt und damit auf die Erstattung der Flugscheinkosten in Form eines Geldbetrags verzichtet hat.
Der Fluggast muss sich jedoch in einer Situation befinden, in der er von dem Luftfahrtunternehmen klare Informationen über die Erstattungsmodalitäten erhalten hat (CURIA Pressemitteilung Nr. 51/24)

Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-76/23 Cobult

Automatisch generierte Zusammenfassung des Urteils (Microsoft Copilot)
    • Hintergrund: Der Fall betrifft die Erstattung der Kosten für einen annullierten Flug und ob diese in Form von Reisegutscheinen erfolgen kann.
    • Kernfrage: Im Mittelpunkt steht die Frage, ob ein “schriftliches Einverständnis” des Fluggastes vorliegt, wenn dieser online einen Gutschein wählt.
    • Entscheidung: Der Gerichtshof entschied, dass ein solches Einverständnis gegeben ist, wenn der Fluggast nach Aufklärung freiwillig zustimmt.
    • Bedeutung: Diese Entscheidung klärt die Anforderungen an die Zustimmung des Fluggastes und stärkt dessen Rechte bei Flugannullierungen.

    Das Urteil betont die Notwendigkeit klarer und umfassender Informationen für Fluggäste, um eine informierte Entscheidung treffen zu können. Es unterstreicht auch, dass die Erstattung in Form von Geld die primäre Option sein sollte, wobei Gutscheine nur mit expliziter Zustimmung des Fluggastes eine Alternative darstellen. Dieses Urteil könnte weitreichende Auswirkungen auf die Praxis der Fluggesellschaften haben und stellt sicher, dass die Rechte der Fluggäste im Falle von Flugannullierungen gewahrt bleiben.

    Verweis: eur-lex.europa.eu