Europäische Bürgerinitiative

Gegenstand der Konsultation ist die Überarbeitung der VO (EU) 211/2011 über die Europäische Bürgerinitiative.
Die in Art 11 Abs 4 EUV vorgesehene Europäische Bürgerinitiative macht es möglich, dass sich EU-BürgerInnen unmittelbar an der Entwicklung von EU-Strategien beteiligen, indem sie die Europäische Kommission auffordern, einen Rechtsakt vorzuschlagen. Um von der Kommission in Betracht gezogen zu werden, muss eine Bürgerinitiative von mindestens einer Million EU-BürgerInnen aus mindestens sieben Mitgliedländern unterstützt werden. Die Kommission entscheidet, ob sie einen Rechtsakt vorschlagen wird, und begründet ihre Entscheidung. Die Vorschriften und Verfahren für die Europäische Bürgerinitiative sind in der VO (EU) 211/2011 festgelegt.
Im März 2015 veröffentlichte die Kommission einen Bericht, in dem eine Reihe von Schwierigkeiten und Mängeln benannt wurden, die sich bei der Anwendung der geltenden Rechtsvorschriften ergeben haben. Die Kommission schlägt daher eine Überarbeitung der VO (EU) 211/2011 vor. Die Europäische Bürgerinitiative soll leichter zugänglich und benutzerfreundlicher werden.
Ziel der Konsultation ist es, die Ansichten der BürgerInnen und der Interessenträger zur derzeit geltenden VO (EU) 211/2011 einzuholen. Besonderes Augenmerk dabei gilt den aufgezeigten Mängeln und den möglichen Optionen zur Verbesserung der Verordnung.

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