Europäischen Dienstleistungskarte

Die Europäische Kommission hat am 10. Januar 2017 einen neuen Verordnungsvorschlag zu einer elektronischen Europäischen Dienstleistungskarte (früher als Dienstleistungspass bezeichnet) veröffentlicht. Mit dem in der Initiative vorgesehenen Verfahren soll es Unternehmensdienstleistern und Baudienstleistern laut Kommission möglich sein, Verwaltungsformalitäten zu erfüllen, die für Dienstleistungstätigkeiten im Ausland vorgeschrieben sind. Ansprechpartner für die Dienstleister sollen die Heimatländer sein. Diese nehmen die Prüfung vor und leiten die Informationen an das Aufnahmeland weiter, welches weiterhin dafür zuständig ist zu entscheiden, ob der Antragsteller seine Dienstleistung im Aufnahmeland erbringen darf. Von der Verordnung auch erfasst soll die Tätigkeit entsandter ArbeitnehmerInnen sein. Alle Dokumente sind auch über http://ec.europa.eu/DocsRoom/documents/20813?locale=de abrufbar.

Dokumente: