Funkanlagen-Marktüberwachungs-Gesetz –FMAG

Bundesgesetz betreffend die Marktüberwachung von Funkanlagen (Funkanlagen-Marktüberwachungs-Gesetz –FMAG)
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
– Einrichtung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie als notifizierende Behörde, Aufnahme von Regelungen über das Notifizierungsverfahren sowie über Beschwerdeverfahren gegen Feststellungen notifizierter Stellen
– Schaffung der Möglichkeit der Warnung vor gefährlichen Produkten in den Medien
– Aufnahme von Regelungen betreffend die Aufsicht über via Fernabsatz auf dem Markt bereit gestellte Produkte

Dokumente: