Höchstzinssatzverordnung 2015

VO der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), mit der die Höchstzinssatzverordnung geändert wird

Dokumente

  • Tirol Stellungnahme: Wird zur Kenntnis genommen.
  • BAK Stellungnahme: Wird zur Kenntnis genommen.