Verordnung der Bundesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure
über die Befähigungsprüfung für das reglementierte Gewerbe der Kosmetik
(Schönheitspflege), ausgenommen Piercen und Tätowieren (Kosmetik
(Schönheitspflege) Befähigungsprüfungsordnung)
Dokumente:
- AK Tirol Stellungnahme: wurde zur Kenntnis genommen
- BAK Stellungnahme