Verordnung der Bundesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure
über die Befähigungsprüfung für das reglementierte Gewerbe der Massage,
ausgenommen Shiatsu, Ayurveda-Wohlfühlpraktik, Tuina An Mo Praktik,
Tibetische Jamche-Kunye Praktik und andere ganzheitlich in sich
geschlossene Systeme (Massage-Befähigungsprüfungsordnung)
Dokumente:
- AK Tirol Stellungnahme: wurde zur Kenntnis genommen
- BAK Stellungnahme