Nichtanrechnung von Vordienstzeiten bei wissenschaftlichen Mitarbeitern der Universitäten unionsrechtskonform

Eine unionsrechtskonforme Auslegung des Kollektivvertrags der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Universitäten verlangt nicht, dass bei der gehaltsmäßigen Vorrückung von wissenschaftlichen Mitarbeitern auf sogenannten „postdoc-Stellen“ berufseinschlägige Vordienstzeiten berücksichtigt werden müssen.

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