Eine unionsrechtskonforme Auslegung des Kollektivvertrags der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Universitäten verlangt nicht, dass bei der gehaltsmäßigen Vorrückung von wissenschaftlichen Mitarbeitern auf sogenannten „postdoc-Stellen“ berufseinschlägige Vordienstzeiten berücksichtigt werden müssen.
Nichtanrechnung von Vordienstzeiten bei wisse… | OGH | ogh.gv.at