Binnenmarktvorschriften müssen eingehalten werden. Oft fehlt der Europäischen Kommission jedoch der (zeitgerechte) Zugang zu verlässlichen Daten, um bei einem Verstoß gegen die Binnenmarktregeln tätig werden zu können. Die Kommission möchte daher die Möglichkeit (als letztes Mittel) von Unternehmen und Unternehmensverbänden Daten einzufordern. Anwendung finden würde es grundsätzlich bei allen Rechtsnormen in Verbindung mit dem Binnenmarkt. An konkreten Beispielen benennt die Kommission ua Geoblocking und öffentliche Ausschreibungen
Dokumente:
- AK Tirol Stellungnahme: wurde zur Kenntnis genommen.
- VO Rechtsreuepaket