Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der Sektoren festgelegt werden, in denen einzeln aufgezeichnete Risikobewertungen nicht erforderlich sind (Risikobewertungsausnahmeverordnung – RAV)
Dokumente:
- AK Tirol Stellungnahme: wurde zur Kenntnis genommen.
- BAK Stellungnahme
- Begutachtungsentwurf und Materialien