Verordnung der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, mit der die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, zur Festsetzung von Bedingungen für regionaltypische Qualitätsweine mit Herkunftskprofilen für das Weinbaugebiet Leithaberg (DAC-Verordnung Leithaberg), die Verordnung der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus zur Festsetzung von Bedingungen für regionaltypische Qualitätsweine mit Herkunftsprofilen für das Weinbaugebiet Südsteiermark (DAC-Verordnung Südsteiermark), Weststeiermark (DAC-Verordnung Weststeiermark) und Vulkanland Steiermark (DAC-Verordnung Vulkanland Steiermark), die Verordnungen des Bundesministers für Land-und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Festsetzung von Bedingungen für regionaltypische Qualitätsweine mit Herkunftskprofilen für das Weinbaugebiet Weinviertel (DAC-Verordnung Weinviertel) und zur Festsetzung von Bedingungen für regionaltypische Qualitätsweine mit Herkunftskprofilen für das Weinbaugebiet Kremstal (DAC-Verordnung Kremstal) geändert werden und die Verordnung der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus zur Durchführung von Marktordnungsmaßnahmen im Weinbereich geändert wird (Sammelverordnung Weinrecht 2020)
Dokumente:
- AK Tirol Stellungnahme: wurde zur Kenntnis genommen.
- BAK Stellungnahme
- Begutachtungsentwurf und Materialien