E-Scooter mit mehr als 600 Watt Leistung und einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h sind auch Kraftfahrzeuge nach dem KFG.
E-Scooter mit mehr als 600 Watt Leistung und einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h sind auch Kraftfahrzeuge nach dem KFG.