Verordnung des Bundeskanzlers, mit der die Verordnung über elektronische Signaturen und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen (Signatur– und Vertrauensdiensteverordnung – SVV) und die Verordnung des Bundeskanzlers über die Feststellung der Eignung des Vereins „Zentrum für sichere Informationstechnologie – Austria (A-SIT)“ als Bestätigungsstelle erlassen werden.
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