Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) zur Stammdatenmeldung
Dokumente
- AK Tirol Stellungnahme: Wird zur Kenntnis genommen.
- BAK Stellungnahme: Wird zur Kenntnis genommen.
Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) zur Stammdatenmeldung
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