Begutachtung FLAG-Novelle 2012

 Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird

Dokumente:

  • BAK Stellungnahme FLAG Novelle 2012
    […] So wird in Tirol neuerdings eine verbundweite Jahreskarte um 268 Euro für das Schuljahr und weitere 24,90 Euro für die Ferien angeboten – das gleiche Angebot bei VOR kostet jedoch nur 60 Euro. Es sollten im Gesetz jedenfalls Vorkehrungen getroffen werden, dass für alle SchülerInnen das Pauschalticket in allen Regionen unter den gleichen Bedingungen zur Verfügung steht. […] Im Sinne einer transparenten und möglichst einfachen Verwaltung sollte außerdem eine Regelung für die österreichweit einheitliche Ausstellung von Ausweisen für alle Auszubildenden getroffen werden.
  •  AK Tirol Stellungnahme FLAG Novelle 2012
    […] Es ist nicht nachvollziehbar, aus welchen Gründen die Pauschalabgeltung für einen Schüler in Tirol höher oder niedriger sein soll als in einem anderen Bundesland. […]
    Wir fordern deshalb eine für ganz Österreich geltende Festsetzung der Pauschale pro Schüler und die erbrachte Transportleistung, um nicht gerechtfertigte Unterschiede zwischen den Bundesländern zu vermeiden. Zusätzlich sehen wir Handlungsbedarf in Bezug auf den Kreis der Anspruchsberechtigten der Schülerfreifahrt, der durch diesen Entwurf unberücksichtigt bleibt. […]
    Abschließend ist anzumerken, dass die Einführung dieser Pauschalabgeltung im Ver-bundgebiet der Verkehrsregion Ost und den Wiener Linien, die im Vorwort als „Pilotprojekt (…) auf vertraglicher Basis“ bezeichnet wird, mit einem äußerst faden Beigeschmack behaftet ist, da sie eine eklatante Besserstellung der Schüler in Wien, Niederösterreich und Burgenland im Vergleich zu anderen Bundesländern darstellt: Dasselbe Angebot – eine Jahreskarte für das gesamte Verbundgebiet – kostet beim VOR somit 60 Euro, in Tirol neuerdings 300 Euro. Aus Sicht der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol wäre eine österreichweite Neuorganisation der Schülerfreifahrt von Beginn an anstrebenswert gewesen, anstatt nach Ankündigung eines Pilotprojektes erst die gesetzliche Grundlage hierfür zu schaffen.
  • Ministerialentwurf und Materialien (400 ME)
  • Regierungsvorlage Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes (1908 d.B)