Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, mit der die Suchtgift- Grenzmengenverordnung geändert wird
Dokumente
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Stellungnahme BAK – SuchtgiftgrenzmengenVO
(Die Bundesarbeitskammer begrüßt die Aufnahme des bislang nicht als Suchtgift klassifizierten Opioids „Tapentadol“ unter die Suchtgiftverordnung und die gleichzeitige Festsetzung der zulässigen Grenzmenge.) -
Stellungnahme AK Tirol Suchtgift-Grenzmengenverordnung
(kein Einwand)