StVO: Durch Umlegen der Sitze wird ein „Kombi“-Wagen zum Lastfahrzeug

Auch ein Kombi-Wagen kann als Lastfahrzeug angesehen werden , wenn er vorwiegend zur Güterbeförderung verwendet wird. Entscheidend ist dabei, ob zum konkreten Zeitpunkt der Ladetätigkeit, das Fahrzeug auf eine vorwiegende Güterbeförderung „umgestellt“ ist. Von einer „Umstellung“ ist dann auszugehen, wenn hinter der ersten Sitzreihe eine Ladefläche für die Beförderung von Gütern hergestellt worden ist (etwa durch Umlegen der Sitze), so der VwGH weiter.  (Österreichischer Verwaltungsgerichtshof (vwgh.gv.at))