Verordnung der Bundesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure, mit der die Befähigungsprüfungsordnung für das Gewerbe der Kosmetik, eingeschränkt auf Tätowieren geändert wird
Dokumente:
- AK Tirol Stellungnahme: wurde zur Kenntnis genommen
- BAK Stellungnahme
- Begutachtungsentwurf und Materialien