Verbandsklage nach dem Konsumentenschutzgesetz: Die Beklagte betreibt bundesweit ein Reiseveranstaltungsunternehmen und veranstaltet insbesondere Maturareisen in Form von Pauschalreisen. Es handelt sich um spezielle Eventreisen, die nicht nur die Unterbringung, sondern auch ein umfangreiches Eventprogramm (zB Live-Acts, DJs, Partyschiffe) beinhalten.
(Überprüfung der Allgemeinen Geschäftsbedingun… | OGH | ogh.gv.at)