Unfall eines Schülers während der Nachmittagsbetreuung

Ein Unfall eines Schülers während der Nachmittagsbetreuung an einer Ganztagesschule steht im Zusammenhang mit dem Schulbesuch. Dem Schulerhalter kommt daher das Haftungsprivileg des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) zugute.  (Unfall eines Schülers während der Nachmittags… | OGH | ogh.gv.at)

OGH 05.03.2024, 1 Ob 23/24z

Automatisch generierte Zusammenfassung des Urteils (Microsoft Copilot)

  • Entscheidung des OGH: Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Revision eines Schülers zurückgewiesen, der während der Nachmittagsbetreuung an einer Volksschule verletzt wurde und Schadenersatz forderte.
  • Haftungsprivileg: Das Gericht bestätigte, dass die Schule aufgrund der §§ 333 ff ASVG ein Haftungsprivileg genießt, da der Unfall im Zusammenhang mit dem Schulbesuch stand1.
  • Unfallversicherungsschutz: Der Unfall wurde als Arbeitsunfall eines Schülers anerkannt, der sich im Rahmen der Schulausbildung ereignete, wodurch die Schule von der Haftung befreit ist.
  • Beaufsichtigungspflicht: Der Schüler unterlag zum Unfallzeitpunkt der Beaufsichtigung durch die Schule, was den Unfall als Teil des schulischen Verantwortungsbereichs einstuft.