Universitätszugangsverordnung – UniZugangsV

Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die Festlegung von an einer Universität besonders stark nachgefragten Studienfeldern bzw. Studien und der Anzahl von Studienplätzen für Studienanfängerinnen und –anfänger in diesen Studienfeldern bzw. Studien (Universitätszugangsverordnung – UniZugangsV)

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