Im Universitätsgesetz werden das Verfahren und die Voraussetzungen einer Habilitation geregelt. Der Besuch von Ausbildungseinheiten (etwa Kurse oder Seminare) zur Vorbereitung auf die Habilitation wird darin jedoch nicht vorgesehen. Das für die Erreichung der Habilitation notwendige selbstständige Verfassen eine Habilitationsschrift stellt keine Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme im Sinn von § 26 Abs. 1 Z 1 AlVG dar.
Eine Akademikerin beantragte Weiterbildungsgeld beim AMS, um sich währenddessen an der Universität zu habilitieren, doch das Bundesverwaltungsgericht und später der VwGH lehnten den Antrag ab. Lernzeiten oder Prüfungsvorbereitungen außerhalb von offiziellen Bildungseinrichtungen erfüllen nicht die Voraussetzungen für die Zuerkennung von Weiterbildungsgeld nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz.