Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der die Anwendung der Kronzeugenregelung nach dem Wettbewerbsgesetz konkretisiert wird
Dokumente:
- AK Tirol Stellungnahme: wurde zur Kenntnis genommen
- BAK Stellungnahme
- Begutachtungsentwurf und Materialien