VwGH zur 6. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung: Die Atemschutzmaske war über den Mund- und Nasenbereich zu tragen

Der VwGH hatte sich insbesondere mit der Frage auseinanderzusetzen, ob das Tragen einer Maske lediglich über dem Mundbereich (sohin nicht auch über dem Nasenbereich) von der Strafbestimmung des COVID-19-Maßnahmengesetzes erfasst war: Der VwGH stellte klar, dass bereits der Begriff „Atemschutzmaske“ selbst im Sinne der 6. COVID‑19‑Schutzmaßnahmenverordnung nahelegt, dass eine Maske sowohl den Mund-, als auch den Nasenbereich abdeckt, erfolgt die Atmung doch durch beide genannten Organe.

Information des VwGH zu Ra 2022/03/0277 vom 6. September 2023