Verordnung der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus, mit der die Weinbezeichnungsverordnung geändert wird, zur Festlegung von Großlagen (Großlagenverordnung 2018), über Rebsorten für Qualitätswein, Landwein und Wein ohne geschützte Ursprungsbezeichnung oder geografische Angabe mit Rebsorten- oder Jahrgangsbezeichnung (Rebsortenverordnung°2018), und mit der die DAC-Verordnung „Leithaberg“, die Obstweinverordnung und die Sektbezeichnungsverordnung geändert werden
Dokumente:
- AK Tirol Stellungnahme: wurde zur Kenntnis genommen.
- BAK Stellungnahme
- Begutachtungsentwurf und Materialien