Wird ein Fluggast durch heißen Kaffee verletzt und anschließend an Bord unzureichend medizinisch erstversorgt, liegt ein einheitlicher Unfall im Sinne Artikel 17 Montrealer Übereinkommen vor. Eine darauf gestützte Klage muss binnen einer Frist von zwei Jahren erhoben werden.
Quelle: Zum Unfallbegriff nach dem Montrealer Überein… | OGH | ogh.gv.at